Angewandte Selbstverteidigung bedeutet bitterer Ernst, was nicht heißen soll, dass das Training keinen Spaß machen soll!
In unseren Trainingseinheiten (Ju Jitsu, Karate Jitsu und Kinderkampfkunst) trainieren wir grundsätzlich Lösungsmöglichkeiten für „brenzlige“ Situationen in möglichen Bedrohungsszenarien.
Wir halten es jedoch für übertrieben, in unseren Trainingseinheiten einen militärischen Drill an den Tag zu legen, da wir uns nicht in Grabenkämpfen befinden werden oder Häuser erstürmen müssen.
Grundsätzlich gilt, dass man andere Menschen nicht schlagen, treten oder anderweitig verletzen darf!
Gerät man jedoch in eine Situation, in der man selbst oder andere in großer Not sind, dann hat man das Recht alles einzusetzen, um aus dieser Lage heil herauszukommen.
Dies ist im Notwehrparagraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 227 Notwehr
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
GEGENWÄRTIG bedeutet, dass der Angriff aktuell und unmittelbar passiert und immer noch andauert.
Hat der Angreifer von also vom Angegriffenen abgelassen und man schlägt als Verteidiger immer noch auf den Angreifer ein, ist dies keine NOTWEHR mehr! Auch eine halbe Stunde nach dem geschehenen Angriff mit seinen Kumpels aufzukreuzen und den vorherigen Angreifer zur „Rede zu stellen“, ist KEINE NOTWEHR! Im Gegenteil, jetzt wäre man selbst der Täter!
RECHTSWIDRIG bedeutet, dass der Angreifer etwas Unerlaubtes tut. Beispiele sind grundlose Angriffe, sexuelle Übergriffe, Erpressung, Raubüberfälle usw. Hier hat man das Recht, sich zu verteidigen, wenn man ernsthaft angegriffen wird, auch wenn der Angreifer durch die Abwehraktionen verletzt werden würde oder gesundheitlichen Schaden nimmt.
Bei der Verteidigung ist jedoch die VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DER MITTEL zu berücksichtigen. Das heißt, wenn man beleidigt wurde, darf man nicht gleich den Knüppel ziehen und das Gegenüber niederstrecken.
Wenn man allerdings mit einem Messer angegriffen wird, ist der Knüppel eine passende Antwort auf den Angriff.
Bei der Selbstverteidigung ist noch ein weiteres Gesetz aus dem Strafgesetzbuch wichtig.
Strafgesetzbuch (StGB) § 323c Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
In diesem Gesetz steht, dass man allen Menschen, die in Not sind helfen muss und man sich strafbar macht, wenn man die Hilfeleistung unterlässt. Allerdings muss man sich nicht selber in Gefahr bringen! Es ist ausreichend, Hilfe zu holen oder die Polizei zu rufen!
Auswertungen von Kriminalstatistiken zeigen immer wieder, dass man einige grundlegende Punkte über Täter (Angreifer) und Opfer (Angegriffenen) wissen muss:
Somit steigen also die Chancen für einen selbst, gut aus einer brenzligen Situation herauszukommen, wenn man weiß sich entsprechend zur Wehr zu setzen und dies auch konsequent umsetzt.
Weiterführende Links:
Interessiert, was das Ganze rechtlich gesehen ausmacht? => Hier geht es in den § - Dschungel